Mitte März 2020 hatte das Auswärtige Amt aufgrund der Corona-Pandemie (Covid-19) eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Weltweit haben Staaten mit besonderen Einreisebedingungen auf die Pandemie-Situation reagiert, Airlines haben die Taktung von Flügen eingeschränkt und Hygieneauflagen eingeführt. Ab 2021 haben sich aber durch Corona-Schutzimpfungen und Testpflichten immer mehr Länder in Europa und in etlichen Ferndestinationen für Urlaubsreisen geöffnet. Vor allem für vollständig geimpfte Personen hat sich das Reisen erheblich erleichtert. Und im Jahr 2022 haben sich die Reisebedingungen schon fast wieder normalisiert. Was, wo und wie das Reisen aktuell möglich ist und was erlaubt ist, schildern wir im folgenden Beitrag. Von Europa über Dubai bis zum Indischen Ozean und Thailand – Wir blicken auf aktuelle Regelungen für den Urlaub in Zeiten der Corona-Pandemie in den beliebtesten EWTC-Destinationen.
Urlaub und Corona: Die aktuelle Reiselage weltweit
Nachdem der Höhepunkt der Omikron-Welle Mitte Februar 2022 erreicht war, normalisiert sich die Reiselage seit dem Sommer 2022. Aktuell gibt es keine Virusvarianten- und Hochrisikogebiete, Covid-19 bedingte Einreisebeschränkungen sind weltweit fast überall abgeschafft.

Was aber bedeutet das genau für Reisende? Wo dürfen sie ihren Urlaub verbringen? Gibt es überhaupt noch Länder, in denen eine Reisewarnung gilt? Müssen sich Urlauber testen lassen? Oder werden Corona-Impfungen international anerkannt? Und muss ich mich noch nach dem Urlaub in Quarantäne begeben? Wo und unter welchen Bedingungen ein Urlaub in Zeiten der Corona-Pandemie aktuell stattfinden kann, zeigen wir Ihnen im EWTC-Blog.
Gibt es noch Reisewarnungen aufgrund der Corona-Pandemie?
Zum 01. Juni 2022 ist eine neue Einreiseverordnung in Kraft getreten. Die Kategorie der Hochrisikogebiete wurde abgeschafft und die Reisewarnung gilt nur noch für Staaten und Regionen, die als Virusvariantengebiet eingestuft sind. Aktuell gibt es kein Land mit einer Reisewarnung aufgrund der Corona-Pandemie.
Auf der Seite des Auswärtigen Amts finden Sie die entsprechenden Einreisebestimmungen für alle Reiseländer. Reisewarnungen aufgrund der Covid-19-Pandemie erfolgen in Abstimmung mit der Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Robert-Koch-Institut (RKI), des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Keine 3G-Kontrolle mehr bei Einreise nach Deutschland

Reiserückkehrer benötigen ab dem 01. Juni 2022 keinen Corona-Nachweis mehr. Die 3G-Nachweispflicht bei der Rückkehr nach Deutschland ist bis zum 31. Januar 2023 ausgesetzt.
Wissenswertes zum digitalen Impfpass der EU
Die digitale Speicherung von Test-, Genesenen- und Impfnachweisen besteht seit dem 1. Juli 2021 in der EU. In allen Mitgliedsländern ist inzwischen das Digitale COVID-Zertifikat der EU gültig. Reisende erhalten es, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind oder über ein negatives Testergebnis verfügen. Alle EU-Staaten verzichten mittlerweile auf den Covid-19-Nachweis bei Einreise (siehe unten: Einreiseregelungen). Bei Fernreisen wird das Covid-Zertifikat von einigen Staaten bei Einreisen noch verlangt.
Mit dem digitalen Impfpass können Reisende ihren Impfstatus ab sofort in der CovPass-App nachweisen. Alles Wissenswerte zum digitalen Impfpass können Sie in unseren FAQs nachlesen: EWTC-Reise-Service: FAQ ZUM DIGITALEN IMPFPASS.
Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Covid-19-Impfzertifikats. Vollständig geimpft sind ab dem 1. Oktober 2022 alle Personen, die 3 Corona-Impfdosen erhalten haben. Auch Personen mit einer überstandenen Infektion und der Verabreichung von zwei Covid-Impfungen besitzen den kompletten Impfschutz.

Risikogebiete, Quarantäne und Maskenpflicht: Worauf müssen Reisende achten?
Quarantänepflicht und Einreiseanmeldung
Das Robert Koch Institut (RKI) aktualisiert ständig die Liste internationaler Risikogebiete. Nur, wer sich in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss spezifische Bestimmungen beachten. Reiserückkehrer, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich vor der Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de zu registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich zu führen. Außerdem ist die Quarantänepflicht einzuhalten. Welche Vorschriften wann gelten, lesen Sie im folgenden Abschnitt.
Wann muss ich in Quarantäne? Die Corona-Einreiseverordnung im Überblick
Das Virusvariantengebiet – seit dem 01. Juni 2022 die einzig verbliebene Kategorie, die in der Coronavirus-Einreiseverordnung weiterhin Bestand hat. Gilt dann noch eine verpflichtende Quarantäne und welche Fristen gibt es für negative Corona-Tests? Und was ist mit geimpften Personen? Wir geben Ihnen einen Überblick über die Corona-Einreiseregeln für Reiserückkehrer nach Deutschland. Eine tabellarische Übersicht finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Einreise aus Risikogebiet
Die Einstufung der „normalen“ Risikogebiete ist seit dem 1. August 2021 weggefallen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Reisen in diese Gebiete kein Risiko mehr darstellt. Vielmehr gilt weltweit ein relevantes erhöhtes Infektionsrisiko.

Einreise aus Hochrisikogebiet
Auch die Kategorie der Hochrisikogebiete ist gestrichen worden. Es fällt keine Nachweispflicht mehr an.

Einreise aus Virusvariantengebiet
Reisen Personen ab 6 Jahren aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland ein, so besteht neben der Pflicht zur digitalen Eintragung – der Einreiseanmeldung – eine Testpflicht. Unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status müssen alle Reiserückkehrer ab 6 Jahren bei der Einreise in die Bundesrepublik einen PCR-Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Antigen-Schnelltests werden nicht mehr anerkannt. Minderjährige unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
Reisende aus Virusvariantengebieten unterliegen einer strengen Quarantänepflicht. Sie müssen sich trotz negativem Testergebnis in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ein „Freitesten“ ist in diesem Fall nicht möglich. Dies gilt auch für vollständige geimpfte und genesene Personen.
Für Einreisende aus Virusvariantengebieten tritt darüber hinaus ein Beförderungsverbot nach Deutschland in Kraft, die mit dem Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus den betroffenen Ländern in die Bundesrepublik unterwegs sind. Dies betrifft jedoch nicht deutsche Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik. Aktuell gibt es keine Virusvariantengebiete.

Müssen vollständig geimpfte oder genesene Personen in Quarantäne?
Mittlerweile gelten für die Einreise nach Deutschland keine Corona-Einreisebeschränkungen mehr. Reisende müssen weder eine Nachweispflicht noch eine Quarantänezeit beachten.
Nur im Falle einer Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gilt eine Nachweis- und Quarantänepflicht – auch für Geimpfte und Genesene.
Gilt bei (Flug-) Reisen (im Flugzeug, am Flughafen etc.) eine Maskenpflicht?
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten in Deutschland neue Corona-Schutzbestimmungen. Im Flugverkehr wurde die allgemeine Maskenpflicht abgeschafft. So müssen Fluggäste weder im Flughafen noch im Flugzeug (bei innerdeutschen Verbindungen) einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die großen Flughäfen in Deutschland sprechen allerdings noch eine Empfehlung zum Tragen einer Maske aus (Frankfurt/Main, Düsseldorf, Berlin, München). Abhängig vom jeweiligen Reiseziel müssen Sie jedoch die Bestimmungen einiger EU-Staaten (z.B. Spanien) beachten, in denen das Tragen einer Maske immer noch vorgeschrieben ist.

In welchen EWTC-Destinationen ist Urlaub trotz Corona möglich?
Reisen auf die Arabische Halbinsel
Urlaub in den Vereinigten Arabischen Emirate
Die Einreise nach Dubai und Abu Dhabi ist wieder ohne den Nachweis einer Covid-Impfung möglich. Auch ein PCR-Testergebnis ist nicht mehr erforderlich. Die Maskenpflicht ist in den VAE ebenfalls aufgehoben. Sie gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen. Ein mindestens 6 Monate gültiger Reisepass ist für die Einreise ausreichend.

Green Pass in Abu Dhabi abgeschafft
Seit dem 7. November 2022 ist der Green Pass in der Al Hosn App nicht mehr erforderlich, um öffentliche Einrichtungen in Abu Dhabi betreten zu dürfen. Damit müssen Reisende keine PCR-Tests mehr vor Ort absolvieren.

Urlaub in Qatar
Seit dem 4. September 2022 müssen Reisende nach Qatar entweder einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt ist, oder einen Antigen-Schnelltest (RAT) unter Anleitung von geschultem Personal vornehmen lassen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Selbsttests werden nicht akzeptiert.

Seit dem 2. Oktober 2022 ist der Abschluss einer obligatorischen Krankenversicherung bei Einreise nach Qatar verpflichtend. Die Kosten liegen bei umgerechnet rund 14 Euro.
Darüber hinaus sollte innerhalb von drei Tagen vor Ankunft in Qatar eine Vorabregistrierung erfolgen. Im Online-Formular lässt sich das Testergebnis hochladen. Erforderlich ist der Download der Corona-App Ehteraz, die mit einer internationalen oder katarischen SIM-Karte funktioniert. Die aktivierte App wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude geprüft. Im öffentlichen Nahverkehr gilt eine Maskenpflicht. Verstöße gegen die Corona-Verordnungen können hohe Strafen nach sich ziehen.
Einreise während der FIFA Fußball-WM
Der Golfstaat setzt das oben beschriebene Einreiseverfahren während der FIFA Fußball-WM zwischen dem 1. November und 23. Dezember 2022 aus. Die Einreise ist in diesem Zeitraum nur mit einer Hayya-Card, einer personalisierten Fan-ID, möglich. Diese erhalten nur Ticket-Inhaber von WM-Spielen, die eine Hotelunterkunft gebucht haben.
Urlaub in Bahrain
Der Inselstaat Bahrain ist kein Hochrisikogebiet. Die Einreise nach Bahrain ist für alle Personen möglich. Tests im Vorfeld der Reise und nach Ankunft am Bahrain International Airport sind nicht mehr erforderlich. Auch die Quarantäne für nicht geimpfte Besucher fällt weg.

Im Land ist die Maskenpflicht aufgehoben worden. Auch das vierstufige Ampelsystem als Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie wurde abgeschafft.
Urlaub im Oman
Das Sultanat Oman ermöglicht ab dem 1. September 2021 wieder die Einreise von Personen mit gültigem Visum (ca. 12 € für Aufenthalt bis zu 10 Tage und ca. 47 € für Aufenthalt von bis zu 30 Tagen). Der Besuch des Landes ist an Bedingungen geknüpft:
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines für mindestens einen Monat gültigen Krankenversicherungsschutzes vorlegen, der ausdrücklich Behandlungskosten im Falle einer Corona-Infektion einschließt. Im Land gelten keine Corona-Verordnungen mehr bei der Einreise. Die Maskenpflicht wurde abgeschafft und es gibt keine Einlassbeschränkungen mehr.

Reisen in Europa
Reisen innerhalb Europas sind aktuell möglich. Das RKI prüft fortlaufend das Infektionsrisiko durch Covid-19 in allen europäischen Staaten und stuft gegebenenfalls Staaten oder einzelne Regionen als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet ein. Wir stellen die Reiselage in den beliebtesten EWTC-Reisezielen vor.

Urlaub in Griechenland
Griechenland ist weiterhin von Covid-19 betroffen, aber kein Hochrisikogebiet mehr. Die Nachweispflicht (Testergebnisse, Impf- oder Genesenenstatus) ist entfallen.

Gibt es noch Corona-Maßnahmen in Griechenland?
Die 2G-Regel in Gastronomie, Kultur und Freizeit wurde aufgehoben. Ebenfalls ist die Maskenpflicht zum 1. Juni zum größten Teil abgeschafft. Nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und Pflegeheimen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Was, wie und wo im Urlaub in Griechenland gilt, beantworten wir Ihnen in unseren Corona-FAQs. Eine Übersicht der Griechenland-Hotels bei EWTC finden Sie hier.
Urlaub in Italien
Italien befindet sich nicht mehr auf der deutschen Risikoliste. Für die Einreise nach Italien benötigen Reisende keine Corona-Nachweise mehr.

Welche Corona-Regeln müssen Reisende in Italien beachten?
Es gilt nur noch eine 2G-Regel mit FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen.

Urlaub in Spanien
Und was passiert in Spanien – dem Lieblingsurlaubsland der Deutschen? Die Einreise aus allen EU-Staaten nach Spanien inklusive der Kanaren und Balearen ist grundsätzlich möglich.

Regeln für die Einreise nach Spanien
Seit Anfang Juni 2022 gelten auch in Spanien keine Einreiseauflagen mehr – allerdings nur für EU-Bürger. Demnach müssen Reisende aus der EU keine Corona-Nachweise mehr bei Einreise nach Spanien vorlegen.

Im Land gelten nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Krankenhäusern die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Was gilt bei der Einreise auf die Kanaren?
Es gelten die Einreiseregeln Spaniens (keine 3G-Nachweispflicht mehr).

Im Falle eines positiven Testergebnisses müssen sich betroffene Personen in eine 14-tägige Quarantäne in einer von den kanarischen Behörden bereit gestellten Unterkunft begeben.
Welche Corona-Regeln muss ich auf den Kanaren beachten?
Die Kanarischen Inseln haben fast alle Corona-Beschränkungen aufgehoben. Nur die Maskenpflicht gilt noch in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Urlaub in Portugal
Das Nachbarland auf der Iberischen Halbinsel – Portugal – verzeichnet ein niedriges Covid-19-Infektionsniveau.

Für die Einreise nach Portugal auf dem Luft- und Seeweg sind seit dem 1. Juli 2022 alle Corona-Einreisebeschränkungen weggefallen.
Aktuelle Corona-Maßnahmen in Portugal
Für den Zugang zu Restaurants, touristischen Komplexen, Hotels und anderen Unterkünften, Fitnessstudios und Veranstaltungen gelten keine Beschränkungen mehr. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt nur noch in Pflegeheimen und Krankenhäusern vorgeschrieben.

Wie ist die Einreise nach Madeira geregelt?
Für die Einreise auf die Insel Madeira gelten keine Beschränkungen mehr.

Urlaub in Zypern
Das Auswärtige Amt hat die Reisewarnung für Zypern gestrichen. Seit dem 01. Juni 2022 ist die Einreise nach Zypern ohne Covid19-Nachweis möglich. In Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht noch Maskenpflicht.

Reisen nach Asien und in den Indischen Ozean
Urlaub in Thailand
Für Reisende nach Thailand gibt es keine Corona-Einreisebedingungen mehr.
Das kostenlose Besuchervisum für deutsche Staatsbürger aktuell von 30 Tage auf 45 Tage verlängert. Diese Regelung gilt vom 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023.

Urlaub auf Bali
Als eines der letzten Länder weltweit öffnet sich nun auch Indonesien für den Tourismus. So sind Reisen zur beliebten Urlaubsinsel Bali wieder möglich.
Bei Einreise auf die Insel Bali erhalten deutsche Staatsbürger ein Touristenvisum nach Ankunft. Die Kosten hierfür betragen rund 32 €. Ausländische Reisende benötigen für die Einreise (Personen ab 18 Jahren) den englischsprachigen Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Boosterimpfung. Ausnahmen gelten für Minderjährige oder für Genesene mit entsprechendem, offiziellem Nachweis.
Bei Reisetätigkeiten innerhalb indonesischer Landesteile müssen Personen eine Boosterimpfung nachweisen.
Die Nutzung der App PeduliLindungi kann in Einzelfällen im Rahmen des Hausrechts verlangt werden.

Auf der Insel wird das Tragen von Masken in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.
Urlaub auf den Malediven
Seit dem 15. Juli 2020 erlaubt die Regierung der Malediven Touristen wieder die Einreise in den Inselstaat. Ankommende Reisende erhalten ein kostenfreies Visum für 30 Tage, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen. Für die Einreise ist allerdings eine Buchungsbestätigung eines Resorts der Inselgruppe notwendig. Touristen dürfen für die Dauer ihres Aufenthalts das Resort wechseln, die sogenannten Split Stays sind wieder möglich und Ausflüge auf lokale Inseln sind wieder erlaubt.

Reisende müssen für die Einreise auf die Malediven keinen PCR-Test mehr vor Abflug nachweisen. Nur das Ausfüllen einer elektronischen Einreiseerklärung innerhalb von 72 Stunden vor Abflug ist verpflichtend. Bei Ankunft am Flughafen erfolgen Temperaturmessungen. Der Download der lokalen Tracing-App TraceEkee wird Reisenden empfohlen.

Die lokalen Behörden führen am Flughafen in Malé stichprobenartige Tests durch, dessen Kosten von der maledivischen Regierung übernommen werden. Sollten sich bei der Ankunft Covid-19-Symptome bemerkbar machen, ist ein PCR-Test notwendig, dessen Kosten von den Reisenden selbst zu tragen sind. Positiv auf Covid-19 getestete Personen werden in Quarantäne gestellt und müssen die Selbstisolation entweder im gebuchten Resort oder in einer staatlichen Einrichtung verbringen. Weitere Informationen zum Urlaub auf den Malediven in Corona-Zeiten können Sie hier nachlesen.
Urlaub auf Mauritius
Mauritius hat seit dem 1. Juli 2022 die coronabedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben. Reisende benötigen keine Impf- oder Testnachweise mehr bei Einreise.
Reisenden wird empfohlen, das Formular All-in-One Travel Digital Form vor dem Abflug auszufüllen und nach Ankunft die ausgedruckte Version den Behörden am Flughafen zu übergeben.

Auf der Insel gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen Maskenpflicht.
Urlaub auf den Seychellen
Die Seychellen sind seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet ausgewiesen.
Reisende benötigen keine Impf- oder Testnachweise mehr für die Einreise auf die Seychellen.

Bis spätestens 3 Stunden vor Abreise ist weiterhin eine Einreiseerlaubnis bei der seychellischen Gesundheitsbehörde unter https://seychelles.govtas.com/ oder über die mobile App zu beantragen. Dafür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Unterkunftnachweis, eine Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung von Covid-19 und eine Kredit- oder Bankkarte benötigt. Beachten Sie, dass die Bearbeitung der Gesundheitsgenehmigung bis zu 9 Stunden dauern kann. Die Gebühr beträgt 10 Euro, in Not- und Eilfällen wird ein Expressantrag innerhalb von 30 Minuten gegen einen Zuschlag von 60 Euro bearbeitet.
Nach Ankunft kann ein Gesundheitscheck erfolgen.
Reisenews aus Südafrika
Bei der Einreise nach Südafrika herrschen keine Corona-Einreisebeschränkungen mehr. Impf- oder Testnachweise sind nicht mehr vorzulegen.
Der nationale Notstand wurde aufgehoben. Die Maskenpflicht wurde abgeschafft.

Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Reiselage sehr dynamisch ist und sich je nach Reiseziel kurzfristig ändern kann. Alle Angaben sind ohne Gewähr (Stand 09.01.2023). Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Kreuzfahrten und Corona
Die Mein Schiff-Flotte von TUI Cruises
TUI Cruises veranstaltet wieder zahlreiche Kreuzfahrten mit der gesamten Mein Schiff – Flotte. Die Reederei passt ihr Gesundheitskonzept den aktuellen Einreisebestimmungen in den angefahrenen Reisezielen an. So benötigen Passagiere vor Reiseantritt einen vollständigen Impfschutz bei Reisen nach Asien und bei einer Langzeitreise „Karibische Inseln ab Bremerhaven“. Für alle weiteren Reiseziele ist kein Impfschutz erforderlich.
Dafür müssen Passagiere ab vier Jahren vor Anreise zwei Antigen-Schnelltests (ein Selbsttest, ein Test mit Nachweis) vorweisen.

Ab dem 29. Mai gilt keine Maskenpflicht mehr an Bord.
Detaillierte Informationen und Reise-Bedingungen finden Sie in der Reise-Checkliste von TUI Cruises.
Kreuzfahrten mit Hapag-Lloyd Cruises
Hapag-Lloyd Cruises verlangt von allen Passagieren im Vorfeld der Reise das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens, der zur Einschiffung mitzubringen ist. Außerdem müssen Reisende einen Impfnachweis vorlegen, der in digitaler Form oder mit dem WHO-Impfpass nachweist, dass ein vollständiger Impfschutz gegen Covid-19 vorliegt. Sofern die Grundimmunisierung länger als 3 Monate zurückliegt, muss eine Auffrischungsimpfung vermerkt sein. Negative Testergebnisse innerhalb festgelegter Fristen sind vorzulegen. Detaillierte Vorgaben erhalten Passagiere mit ihren Reiseunterlagen. An Bord ist ab sofort keine Maskenpflicht mehr zu beachten.

Bestens abgesichert für Reisen mit EWTC
Übrigens: Mit EWTC ist Ihre Reise auch in Zeiten von Corona optimal versichtert. Mit dem Abschluss des EWTC 5-Sterne-Premiumschutzes unseres Versicherungspartners HanseMerkur sind neben den Standard-Leistungen auch Behandlungskosten, die durch eine Epidemie oder Pandemie entstehen können, abgedeckt. Der volle Umfang des Versicherungsschutzes greift auch in Zielländern, für die eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen wurde.
Für noch mehr Sicherheit und als Ergänzung zur Reise-Rücktrittskostenversicherung des 5-Sterne-Premiumschutzes bietet sich die Buchung des Corona-Zusatzschutzes an. Damit sind Reisende auch im Falle von häuslicher Isolation bzw. Quarantäne oder im Falle einer Beförderungsverweigerung durch die Airline abgesichert. Außerdem fällt die Selbstbeteiligung weg.