Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://travel.gov.gr. Reisende müssen aus einem Staat in der verlinkten Aufstellung einreisen und zudem Einwohner des jeweiligen Landes sein oder einen dauerhaften Aufenthalt, zum Beispiel mittels eines Aufenthaltstitels, dort nachweisen können. Zudem ist die Einreise aktuell nur über bestimmte Grenzübergänge möglich, auch diese finden Sie unter dem angegebenen Link.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Reisen auf dem Festland und auch zu den Inseln sind möglich. Für überregionale Inlandsreisen wird jedoch eine Bescheinigung über eine vollständige Impfung, die Genesung von COVID-19 oder ein negativer Test benötigt (siehe unten).
- Es muss die folgende Gesundheitserklärung ausgefüllt werden, wenn Reisende mit der Fähre zwischen den Inseln und dem Festland reisen: https://sea.travel.gov.gr (https://sea.travel.gov.gr).
- Reisende sollten sich bei ihrer Flug- oder Fährgesellschaft nach möglichen Abweichungen oder weiteren Erfordernissen erkundigen.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
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Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Inzwischen wird auch ein maximal 24 Stunden alter, negativer Antigen-Test akzeptiert.
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Das Testergebnis muss aus einem anerkannten Labor stammen und auf Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Spanisch oder Russisch vorgewiesen werden. Der vollständige Name muss mit dem Namen im Reisepass oder einem anderen anerkannten Reisedokument übereinstimmen.
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Es wird empfohlen, die Pass- oder Personalausweisnummer im Testergebnis anzugeben.
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Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
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Reisende, die kein geeignetes Testergebnis vorweisen können, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerung rechnen. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Dies geschieht stichprobenartig. Der Test ist kostenlos. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
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Reisende, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden oder die von der Krankheit genesen sind, können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien.
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Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://travel.gov.gr (https://travel.gov.gr).
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kommt zu Einschränkungen an einigen Grenzübergängen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://travel.gov.gr (https://travel.gov.gr).
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. * Griechenland hat, je nach Infektionslage, verschiedene Zonen erklärt, in denen es zu unterschiedlich schweren Einschränkungen kommt: https://covid19.gov.gr/covid-map (https://covid19.gov.gr/covid-map).
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Der der Zutritt zu einigen öffentlichen Einrichtung ist für Personen ab 18 Jahren nur gegen Vorlage eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises gewährt. Für einige Stellen ist der Testnachsweis jedoch nicht ausreichend.
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Der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung muss über eine App oder eine Bescheinigung mit QR-Code nachgewiesen werden.
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PCR-Tests dürfen hierfür nicht älter als 72 Stunden sein und Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden.
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Vollständiger Impfschutz besteht innerhalb Griechenlands nur, wenn innerhalb von 7 Monaten nach der Vervollständigung eine Auffrischungsimpfung erfolgte.
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Genesungsnachweise werden innerhalb Griechenlands nur anerkannt, wenn sie mindestens 30, aber maximal 90 Tage nach der ersten Positivtestung ausgestellt wurden.
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Lockdown: teilweise
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Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
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Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
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Bars: geöffnet mit Beschränkungen
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Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
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Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
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Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
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Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
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Strände: geöffnet
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Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
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Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
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Taxis: verfügbar mit Beschränkungen
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Maskenpflicht: ja * in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
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Mindestabstand: ja - muss eingehalten werden
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Versammlungsverbot: ja