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Corona-Informationen

Perfekt vorbereitet für Ihren Urlaub in Zeiten der Covid-19-Pandemie: In welche Länder kann ich reisen? Welche Visa- und Einreisebestimmungen sind aktuell in den Zielländern gültig? Und welche Hygienevorschriften und Regelungen muss ich in Zusammenhang mit Covid-19 in den Urlaubsländern beachten? In unseren Corona-Informationen beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um Ihren Urlaub und informieren Sie über alle relevanten Reise- und Sicherheitshinweise.

  • Bahrain (BH)
    Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.bahrainairport.bh/covid-19-travel-information.

    Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:

    - Seeweg
    Reisen innerhalb des Landes:
    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    Wichtig bei der Einreise:

    Es wird eine App zur Einreise benötigt.

    - Es handelt sich hierbei um die bahrainische COVID-19-App „BeAware", über die auch die Corona-Tests bezahlt werden müssen. 
    - Sie finden diese unter folgendem Link: https://apps.bahrain.bh/CMSWebApplication/action/ShowAppDetailsAction?selectedAppID=321&appLanguage=en (https://apps.bahrain.bh/CMSWebApplication/action/ShowAppDetailsAction?selectedAppID=321&appLanguage=en). Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.<br />
    Ausreise nach Saudi-Arabien
    Zur Ausreise nach Saudi-Arabien auf dem Landweg wird ein negativer PCR-Test benötigt. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss vom saudischen Gesundheitsministerium anerkannt sein.
    Transit:

    Der Transit ist möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Restriktionen.

    Wichtig am Zielort:

    Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.

    - Ausgangssperre: nein
    - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
    - Restaurants/Cafés: geöffnet
    - Bars: geöffnet
    - Clubs: geöffnet
    - Geschäfte: geöffnet
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
    - Kinos/Theater: geöffnet
    - Gotteshäuser: geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
    - Maskenpflicht: nein
    - Versammlungsverbot: Nein
  • Griechenland (GR)
    Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://travel.gov.gr. Reisende müssen aus einem Staat in der verlinkten Aufstellung einreisen und zudem Einwohner des jeweiligen Landes sein oder einen dauerhaften Aufenthalt, zum Beispiel mittels eines Aufenthaltstitels, dort nachweisen können. Zudem ist die Einreise aktuell nur über bestimmte Grenzübergänge möglich, auch diese finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

    Reisen innerhalb des Landes:

    Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich.

    - Reisen auf dem Festland und auch zu den Inseln sind möglich. Für überregionale Inlandsreisen wird jedoch eine Bescheinigung über eine vollständige Impfung, die Genesung von COVID-19 oder ein negativer Test benötigt (siehe unten). 
    - Es muss die folgende Gesundheitserklärung ausgefüllt werden, wenn Reisende mit der Fähre zwischen den Inseln und dem Festland reisen: https://sea.travel.gov.gr (https://sea.travel.gov.gr).
    - Reisende sollten sich bei ihrer Flug- oder Fährgesellschaft nach möglichen Abweichungen oder weiteren Erfordernissen erkundigen.
    Wichtig bei der Einreise:
    Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

    -
    Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Inzwischen wird auch ein maximal 24 Stunden alter, negativer Antigen-Test akzeptiert.

    -
    Das Testergebnis muss aus einem anerkannten Labor stammen und auf Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Spanisch oder Russisch vorgewiesen werden. Der vollständige Name muss mit dem Namen im Reisepass oder einem anderen anerkannten Reisedokument übereinstimmen.

    -
    Es wird empfohlen, die Pass- oder Personalausweisnummer im Testergebnis anzugeben.

    -
    Kinder unter 5 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

    -
    Reisende, die kein geeignetes Testergebnis vorweisen können, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerung rechnen. Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Dies geschieht stichprobenartig. Der Test ist kostenlos. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
    Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

    -
    Reisende, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden oder die von der Krankheit genesen sind, können sich von der Testpflicht zur Einreise befreien.

    -
    Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://travel.gov.gr (https://travel.gov.gr).
    Transit:

    Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kommt zu Einschränkungen an einigen Grenzübergängen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://travel.gov.gr (https://travel.gov.gr).

    Wichtig am Zielort:

    Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. * Griechenland hat, je nach Infektionslage, verschiedene Zonen erklärt, in denen es zu unterschiedlich schweren Einschränkungen kommt: https://covid19.gov.gr/covid-map (https://covid19.gov.gr/covid-map).

    -
    Der der Zutritt zu einigen öffentlichen Einrichtung ist für Personen ab 18 Jahren nur gegen Vorlage eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises gewährt. Für einige Stellen ist der Testnachsweis jedoch nicht ausreichend.

    -
    Der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung muss über eine App oder eine Bescheinigung mit QR-Code nachgewiesen werden.

    -
    PCR-Tests dürfen hierfür nicht älter als 72 Stunden sein und Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden.

    -
    Vollständiger Impfschutz besteht innerhalb Griechenlands nur, wenn innerhalb von 7 Monaten nach der Vervollständigung eine Auffrischungsimpfung erfolgte.

    -
    Genesungsnachweise werden innerhalb Griechenlands nur anerkannt, wenn sie mindestens 30, aber maximal 90 Tage nach der ersten Positivtestung ausgestellt wurden.

    -
    Lockdown: teilweise

    -
    Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen

    -
    Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen

    -
    Bars: geöffnet mit Beschränkungen

    -
    Clubs: geöffnet mit Beschränkungen

    -
    Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen

    -
    Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen

    -
    Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen

    -
    Strände: geöffnet

    -
    Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen

    -
    Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar

    -
    Taxis: verfügbar mit Beschränkungen

    -
    Maskenpflicht: ja * in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln

    -
    Mindestabstand: ja - muss eingehalten werden

    -
    Versammlungsverbot: ja
  • Italien (IT)
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
  • Kroatien (HR)
    Die Einreise ist möglich.

    Reisen innerhalb des Landes:

    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

    - Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden oder dass sie von der Krankheit genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien.
    - Dazu müssen sie das Digitale COVID-19-Zertifikat der EU oder einen Impf- oder Genesungsnachweis nach den folgenden Anforderungen vorlegen: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212 (https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212).
    Wichtig bei der Einreise:
    Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.

    - Die Testpflicht gilt nicht bei direkter Einreise aus einem EU-, EWR- oder Schengen-Staat.
    - In allen anderen Fällen müssen Reisende entweder das Digitale COVID-19-Zertifikat der EU oder ein negatives Testergebnis vorweisen.
    - Es muss sich dabei um einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 24 Stunden alten, in der EU anerkannten Antigen-Test handeln.
    - Das Testalter bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probenentnahme bis zur Ankunft.
    - Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, wenn sie in Begleitung von Erziehungsberechtigten reisen, die die Nachweispflicht erfüllen. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://entercroatia.mup.hr.
    - Die Registrierungspflicht gilt nicht bei direkter Einreise aus einem EU-, EWR- oder Schengen-Staat.
    - Reisenden aus diesen Ländern wird das Ausfüllen des Formulars dennoch empfohlen, um Wartezeiten bei der Ankunft zu vermeiden.
    - In allen anderen Fällen müssen Reisende das Formular rechtzeitig vor Reisebeginn ausfüllen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
    Transit:
    Der Transit ist möglich.

    - Reisende unterliegen einer maximalen Transitdauer von 12 Stunden, um uneingeschränkt durch Kroatien durchreisen zu können. 
    - Bei längeren Transitaufenthalten unterliegen sie auch der Nachweispflicht.
    - Transitreisende müssen nicht das Einreiseformular ausfüllen.
    Wichtig am Zielort:
    Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis benötigt.

    - Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
    - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
    - Bars: geschlossen
    - Clubs: geschlossen
    - Geschäfte: geöffnet
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
    - Strände: geöffnet
    - Gotteshäuser: geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
    - Maskenpflicht: teilweise * in Gesundheitseinrichtungen
    - Mindestabstand: 1.50 Meter
    - Versammlungsverbot: ja Bei öffentlichen Veranstaltungen maximal 25 Personen, bei privaten Feiern maximal 10 Personen.
  • Marokko (MA)
    Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Ländern dürfen nicht einreisen: China. Dies gilt auch für Reisende, die sich innerhalb der letzten 7 Tage vor Einreise dort aufgehalten haben.

    Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:

    - Einige Landgrenzübergänge
    Reisen innerhalb des Landes:
    Reisen innerhalb des Landes sind teilweise möglich. Der öffentliche Nahverkehr operiert teilweise nur eingeschränkt. Es kann zu lokalen Zugangsbeschränkungen kommen.

    Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

    Als geimpft / genesen gilt: Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.

    Wichtig bei der Einreise:

    Test vor Ort:

    Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.<br />
    Es werden stichprobenartige Antigen-Schnelltests durchgeführt.<br />
    Zudem können Reisende dazu aufgefordert werden, nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen.
    Einreiseformular:

    Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: http://www.onda.ma/form.php. Das Formular muss von allen Reisenden ausgedruckt und unterschrieben mitgeführt werden.

    Transit:

    Der Transit ist teilweise möglich.

    Wichtig am Zielort:

    Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch zahlreicher öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis benötigt.

    - Ausgangssperre: nein
    - Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
    - Restaurants/Cafés: teilweise geöffnet
    - Bars: teilweise geöffnet
    - Clubs: teilweise geöffnet
    - Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
    - Kinos/Theater: teilweise geöffnet
    - Strände: teilweise geöffnet
    - Gotteshäuser: teilweise geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
    - Taxis: verfügbar mit Beschränkungen
    - Maskenpflicht: ja in der Öffentlichkeit
  • Malediven (MV)
    Die Einreise ist möglich.

    Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:

    - Seeweg
    Reisen innerhalb des Landes:
    Reisen innerhalb des Landes sind teilweise möglich. In Abhängigkeit der Infektionslage kommt es zu unterschiedlichen Beschränkungen bei Reisen zwischen den Inseln.

    Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
    Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:

    Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen. Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.

    Wichtig bei der Einreise:

    Voraussetzungen zur Einreise

    - Voraussetzung zur Einreise auf die Malediven ist die Buchungsbestätigung, wobei eine Unterkunft für den gesamten Aufenthalt gebucht werden sollte (mit Ausnahmen für Transitreisende).
    - Nur, wer eine solche Buchungsbestätigung vorlegen kann, kann vor Ort das Visum bekommen.
    COVID-19-Test:
    Es wird ein COVID-19-Test benötigt. PCR-Test, dieser darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein. 
    Hinweis: Aktuell kommt es zu widersprüchlichen Informationen, ob ein Test zur Einreise benötigt wird. Daher empfehlen wir allen ungeimpften Reisenden einen Test nachweisen zu können.

    Ausgenommen: Geimpfte Reisende Allen Reisenden wird empfohlen, zwischen dem 3. und 5. Tag der Ankunft einen PCR-Test durchzuführen.
    Einreiseformular:

    Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://travel.immigration.gov.mv/.<br />
    Die Registrierung muss sowohl zur Einreise als auch zur Ausreise vorgenommen werden. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.

    Transit:

    Der Transit ist möglich.

    Wichtig am Zielort:

    -
    Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

    -
    Restaurants/Cafés: geöffnet

    -
    Geschäfte: geöffnet

    -
    Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet

    -
    Strände: geöffnet

    -
    Maskenpflicht: ja

    -
    nur in öffentlichenVerkehrsmitteln

    -
    App: "Trace Ekee"
  • Mauritius (MU)
    Die Einreise ist möglich.

    Reisen innerhalb des Landes:

    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    Wichtig bei der Einreise:

    Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.mauritiustravelform.com/.

    - Reisenden wird empfohlen, das verlinkte Formular auszufüllen.
    - Über das Formular wird ein QR-Code generiert, den sie zur Einreise vorlegen sollten.
    - Zudem erhalten Reisende die sogenannte “Immigration Disembarkation Card” von ihrer Fluggesellschaft zum Ausfüllen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
    Transit:
    Der Transit ist möglich.

    Wichtig am Zielort:

    Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.

    - Ausgangssperre: nein
    - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
    - Restaurants/Cafés: geöffnet
    - Bars: geöffnet
    - Clubs: geöffnet
    - Geschäfte: geöffnet
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
    - Kinos/Theater: geöffnet
    - Strände: geöffnet
    - Gotteshäuser: geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
    - Taxis: verfügbar mit Beschränkungen
    - Maskenpflicht: teilweise * in öffentlichen Verkehrsmitteln
    - Versammlungsverbot: Nein
    - Nationalparks: geöffnet
  • Portugal (PT)
    Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.visitportugal.com/en/sobre-portugal/info-util.

    Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 7 Tage vor der Einreise.

    Reisen innerhalb des Landes:

    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

    Azoren

    - Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien.
    - Sie müssen dazu einen Impf- oder Genesungsnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen: https://www.visitazores.com/en/trip-info (https://www.visitazores.com/en/trip-info).
    - Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
    Wichtig bei der Einreise:
    Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

    Azoren

    - Passagiere, die auf die Azoren reisen, müssen bei der Ankunft ein „Gesundheitsformular" ausfüllen.
    - Für Einreisen auf die Azoren müssen Reisende einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder einen negativen Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden, vorweisen können.
    - Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen.
    - Reisende, die vom Festland oder aus Madeira einreisen, können sich auch bei der Ankunft testen lassen und das Ergebnis in Selbstisolation abwarten. Diese Möglichkeit besteht aber nicht bei internationalen Einreisen.
    - Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland auf die Azoren reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden.
    - In Abhängigkeit der Risikoeinstufung auf den einzelnen Inseln, kann es auch bei Reisen zwischen den Inseln zu Testerfordernissen kommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.visitazores.com/en/restrictions (https://www.visitazores.com/en/restrictions).
    - Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren.
    - Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird als Nachweis anerkannt.
    - Kreuzfahrten sind wieder möglich, der Landgang wird jedoch nur im Rahmen organisierter Gruppenausflüge gestattet.
    Transit:
    Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die erforderlichen Maßnahmen.

    Wichtig am Zielort:

    Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen auf Madeira oder den Azoren wird ein Impfnachweis (inklusive Auffrischungsimpfung), Genesungsnachweis oder Testnachweis benötigt.

    - Notstand: ja
    - Nächtliche Ausgangssperre: ja * teilweise auf den Azoren
    - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
    - Restaurants/Cafés: geöffnet
    - Bars: geöffnet
    - Clubs: geöffnet
    - Geschäfte: geöffnet
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
    - Kinos/Theater: geöffnet
    - Strände: geöffnet
    - Gotteshäuser: geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
    - Maskenpflicht: teilweise * In öffentlichen Verkehrsmitteln
    - Versammlungsverbot: ja
    - App: https://apps.apple.com/de/app/id1519479652 (https://apps.apple.com/de/app/id1519479652)
  • Seychellen (SC)
    Die Einreise ist möglich.

    Reisen innerhalb des Landes:

    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
    Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:

    Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.

    Wichtig bei der Einreise:

    Einreiseformular:

    Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://seychelles.govtas.com/.<br />
    Alle Reisenden müssen das Formular zwischen 72 und 9 Stunden vor Reisebeginn ausfüllen. Dadurch erhalten Reisende die Einreiseerlaubnis ("Health Travel Authorisation") der seychellischen Behörden. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
    Versicherung:

    Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt.

    Transit:

    Der Transit ist möglich.

    Wichtig am Zielort:

    Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.

    - Ausgangssperre: nein
    - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
    - Restaurants/Cafés: geöffnet
    - Bars: geöffnet
    - Clubs: geöffnet
    - Geschäfte: geöffnet
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
    - Kinos/Theater: geöffnet
    - Strände: geöffnet
    - Gotteshäuser: geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
    - Maskenpflicht: teilweise in öffentlichen Verkehrsmitteln
    - Mindestabstand: ja
  • Spanien (ES)
    Die Einreise ist möglich.

    Reisen innerhalb des Landes:

    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
    Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien.

    Als geimpft / genesen gilt: https://www.sanidad.gob.es/en/gabinete/notasPrensa.do?id=5986

    Wichtig bei der Einreise:

    COVID-19-Test:

    Es wird ein COVID-19-Test benötigt. Dies gilt für Reisende aus China. Diese müssen ab dem 03.01.2023 einen negativen Testbefund vorlegen. Es muss sich um einen bei Abreise maximal 72 Stunden alten NAT-Test oder einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Test handeln.

    Ausgenommen: Geimpfte und Genesene.
    Test vor Ort:

    Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Dies gilt für Reisende aus China.

    Transit:

    Der Transit ist möglich.

    Wichtig am Zielort:

    Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.

    - Ausgangssperre: nein
    - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
    - Restaurants/Cafés: geöffnet
    - Bars: geöffnet
    - Clubs: geöffnet
    - Geschäfte: geöffnet
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
    - Kinos/Theater: geöffnet
    - Strände: geöffnet
    - Gotteshäuser: geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
    - Maskenpflicht: nein
  • Südafrika (ZA)
    Die Einreise ist möglich.

    Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:

    - Einige Landgrenzübergänge
    Reisen innerhalb des Landes:
    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    Wichtig bei der Einreise:

    Es muss ein Unterkunftsnachweis erbracht werden.
    Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.airports.co.za/Documents/ENTRY%20SCREENING%20THQ.pdf. Es wird eine App zur Einreise benötigt. Die App "COVID Alert South Africa" finden Sie unter folgendem Link: https://sacoronavirus.co.za/category/covid-alert-sa-app/ (https://sacoronavirus.co.za/category/covid-alert-sa-app/). Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.

    Transit:

    Der Transit ist möglich.

    - Es stehen noch nicht alle Landgrenzübergänge zur Verfügung (siehe oben).
    - Auch Transitreisende ab 5 Jahren benötigen einen Test- oder Impfnachweis.
    - Der Nachweis einer Reisekrankenversicherung ist für Transitreisende nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.
    Wichtig am Zielort:
    Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.

    - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
    - Restaurants/Cafés: geöffnet
    - Bars: geöffnet
    - Geschäfte: geöffnet
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
    - Kinos/Theater: geöffnet
    - Strände: geöffnet
    - Gotteshäuser: geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
    - Maskenpflicht: nein * in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Oman (OM)
    Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
  • Katar (QA)
    Die Einreise ist möglich.

    Reisen innerhalb des Landes:

    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:

    Als geimpft / genesen gilt: Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.

    Wichtig bei der Einreise:

    COVID-19-Test:

    Es wird ein COVID-19-Test benötigt.
    Dies gilt für Reisende, die aus China oder Hongkong kommen. Diese müssen einen bei Abreise maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen. Ab dem 01.04.2023 gilt dies nicht mehr.

    Transit:

    Der Transit ist möglich.

    - Reisende müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen.
    - Der Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
    - Die Transitdauer darf 24 Stunden nicht überschreiten.
    - Bei Abweichung von den genannten Bedingungen kann es zum Testerfordernis oder weiteren Einschränkungen kommen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft.
    Wichtig am Zielort:
    Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Zugang zu einigen öffentlichen Gebäuden wird die Ehteraz-App verlangt.

    - Ausgangssperre: nein
    - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
    - Restaurants/Cafés: geöffnet
    - Bars: geöffnet
    - Clubs: geöffnet
    - Geschäfte: geöffnet
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
    - Kinos/Theater: geöffnet
    - Gotteshäuser: geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
    - Maskenpflicht: teilweise
    - App: Ehteraz
  • Thailand (TH)
    Die Einreise ist möglich.

    Reisen innerhalb des Landes:

    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
    Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien.

    Als geimpft / genesen gilt: Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.

    Wichtig bei der Einreise:

    Versicherung:

    Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Dies gilt für Reisende, die zur Rück- oder Weiterreise in ein anderes Land einen PCR-Test vorweisen müssen. Diese müssen über eine Reisekrankenversicherung verfügen, die die Behandlung von COVID-19 in Thailand abdecken würde, falls der Test positiv ausfällt.

    Transit:

    Der Transit ist möglich.

    Wichtig am Zielort:

    Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.

    - Ausgangssperre: nein
    - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
    - Restaurants/Cafés: geöffnet
    - Bars: geöffnet
    - Clubs: geöffnet
    - Geschäfte: geöffnet
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
    - Kinos/Theater: geöffnet
    - Strände: geöffnet
    - Gotteshäuser: geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
    - Maskenpflicht: nein
  • Vereinigte Arabische Emirate (AE)
    Die Einreise ist möglich.

    Reisen innerhalb des Landes:

    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
    Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:

    Für Abu Dhabi: https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information (https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information)

    Für Dubai: https://www.emirates.com/de/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/ (https://www.emirates.com/de/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/) sowie weiterführend https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/covid-19-vaccines/advice (https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/covid-19-vaccines/advice) und https://u.ae/en/information-and-services/justice-safety-and-the-law/handling-the-covid-19-outbreak/vaccines-against-covid-19-in-the-uae (https://u.ae/en/information-and-services/justice-safety-and-the-law/handling-the-covid-19-outbreak/vaccines-against-covid-19-in-the-uae)<br />
    Für Abu Dhabi: https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information (https://www.etihad.com/en-ae/travel-updates/abu-dhabi-travel-information)

    Für Dubai: https://www.emirates.com/de/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/ (https://www.emirates.com/de/english/help/covid-19/dubai-travel-requirements/tourists/)

    Wichtig bei der Einreise:

    Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.

    Transit:

    Der Transit ist möglich.

    Wichtig am Zielort:

    Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Bei Sportveranstaltungen kann je nach Art der Veranstaltung ein PCR-Test oder ein Impfnachweis verlangt werden.

    - Ausgangssperre: nein
    - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
    - Restaurants/Cafés: geöffnet
    - Bars: geöffnet
    - Clubs: geöffnet
    - Geschäfte: geöffnet
    - Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
    - Kinos/Theater: geöffnet
    - Strände: geöffnet
    - Gotteshäuser: geöffnet
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
    - Maskenpflicht: teilweise
    - App:
  • Vietnam (VN)
    Die Einreise ist möglich.

    Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:

    - Landweg
    - Seeweg
    Wichtig bei der Einreise:
    Es wird eine App zur Einreise benötigt. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://apps.apple.com/us/app/pc-covid-viet-nam/id1508062685 (https://apps.apple.com/us/app/pc-covid-viet-nam/id1508062685) Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Es wird in jedem Fall ein vollumfassender Versicherungsschutz empfohlen. Die Deckungssumme der Versicherung muss mindestens 10.000 USD betragen.

    Transit:

    Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.

    Wichtig am Zielort:

    Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Vietnam hat eine farbcodierte Kategorisierung eingeführt, um COVID-Gebiete mit hohem Risiko in ganz Vietnam zu identifizieren. Die Beschränkungen können je nach farbcodierter Kategorisierung durch die lokalen Behörden zwischen den Distrikten variieren.

    - Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
    - Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
    - Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
    - Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
    - Maskenpflicht: teilweise
    - Mindestabstand: ja
    - App: https://apps.apple.com/us/app/pc-covid-viet-nam/id1508062685
  • Zypern (CY)
    Die Einreise ist möglich.

    Reisen innerhalb des Landes:

    Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.

    - Die Grenzübergänge zwischen dem Nordteil und dem Südteil wurden wieder geöffnet.
    - Es kann jedoch dazu kommen, dass die Regeln zur Einreise in den Nordteil an den Grenzübergängen unterschiedlich ausgewertet werden. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig vorab bei den lokalen Behörden.
    Transit:
    Der Transit ist möglich.

    Wichtig am Zielort:

    Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.<br />

    Nordzypern

    - Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis benötigt. 


    -
    Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://saglik.gov.ct.tr/TRAVEL-RULES (https://saglik.gov.ct.tr/TRAVEL-RULES)

    -
    Ausgangssperre: nein

    -
    Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet

    -
    Restaurants/Cafés: geöffnet

    -
    Bars: geöffnet

    -
    Clubs: geöffnet

    -
    Geschäfte: geöffnet

    -
    Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet

    -
    Kinos/Theater: geöffnet

    -
    Strände: geöffnet

    -
    Gotteshäuser: geöffnet

    -
    Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar

    -
    Taxis: verfügbar

    -
    Maskenpflicht: teilweise * in öffentlichen Verkehrsmitteln

    -
    Mindestabstand: ja

    -
    Versammlungsverbot: Nein

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreise- und Visabestimmungen jederzeit kurzfristig ändern oder individuelle Ausnahmefälle auftreten können. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Alle Angaben ohne Gewähr.

Kontakt per Telefon: 0221 80 11 120 Servicezeiten:
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