Denken Sie an Ihren Reiseschutz!
Die Reiseversicherung muss, sofern sie eine Reiserücktrittskostenversicherung enthält, bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei kurzfristig gebuchten Reisen mit Anreise weniger als 30 Tage vor Reisebeginn muss die Versicherung bis spätestens 3 Werktage nach Buchungsbestätigung abgeschlossen sein. Eine nachträgliche Hinzubuchung ist nicht möglich.
Unsere Empfehlung:
Zusätzlich zu der Reiserücktrittsversicherung und dem Premium-Schutz empfehlen wir die Zubuchung des Corona-Reiseschutz. Diese Zusatzversicherung tritt bei einer Quarantänesituation ein oder wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird (nur in Ergänzung zu einer der u.g. Basis-Reiseversicherungen).
Schritt 1: Abschluss einer EWTC Reise-Rücktrittsversicherung oder EWTC 5-Sterne-Premiumschutz
Schritt 2: Zubuchung des Corona-Reiseschutz hier
In Zusammenarbeit mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG bieten wir Ihnen folgende Basis-Reiseversicherungen an.
Gut zu Wissen:
Zu beiden Basisversicherungen kann im Buchungsschritt der Ausschluß der Selbstbeteiligung in Höhe von 20% ausgewählt werden.
Abschließbar bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Hier können Sie Ihre Einmal-Reise-Rücktrittsversicherung abschließen:
> Zur Einmal-Reise-Rücktrittsversicherung
Optionale Ergänzung:
> Corona-Reiseschutz
Abschließbar bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Hier können Sie Ihren Einmal-EWTC 5-Sterne-Premiumschutz abschließen:
> Zum Einmal-EWTC 5-Sterne-Premiumschutz
Optionale Ergänzung:
> Corona-Reiseschutz